Verrechnungspreise (Transferpreise, Konzernverrechnungspreise oder Transfer Pricing) haben für internationale Unternehmen eine besondere Bedeutung.
Obgleich die grenzüberschreitenden Verrechnungen von Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen in der heutigen globalisierten Welt den unternehmerischen Alltag auch insbesondere von mittelständischen Unternehmen bestimmen, wird leider häufig deren steuerliche Bedeutung übersehen – all zu oft mit ganz erheblichen, nachteiligen Folgen für die betroffenen Unternehmen.
So können falsche oder nicht (richtig) dokumentierte Verrechnungspreise in Deutschland wie auch im Ausland zu sehr unangenehmen Folgen führen. Steuernachzahlungen durch Schätzungen des Finanzamtes, die Umkehr der Beweislast oder auch hohe Zinsen für Steuernachzahlungen für Vorjahre sind häufig Folge einer missglückten oder vernachlässigten Bestimmung und Dokumentation der Verrechnungspreise.
In Deutschland stehen seit Einführung von Grundsätzen zur Dokumentation von grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen bei Betriebsprüfungen verrechnungspreisrelevante Themen bei international tätigen Firmen erfahrungsgemäß stark im Vordergrund und bilden regelmäßig und zunehmend den Schwerpunkt von Betriebsprüfungen.
Wo zu Beginn zumeist nur große multinationale Unternehmensgruppen im Hinblick auf Verrechnungspreise detailliert geprüft wurden, rücken nun vermehrt auch mittelständische Unternehmen mit ihren grenzüberschreitenden Tätigkeiten in den Fokus der Finanzverwaltungen. Fehlerhafte Verrechnungspreissysteme oder eine unzureichende Dokumentation ziehen regelmäßig erhebliche negative Folgen nach sich.
So analysieren Betriebs- und Auslandsprüfungen der Finanzämter in der Praxis zunächst mögliche formelle Mängel in den Verrechnungspreisdokumentationen inklusive der Funktions- und Risikoanalysen international tätiger Unternehmen. In einem zweiten Schritt wird sodann die Angemessenheit der vereinbarten Verrechnungspreise einer Überprüfung unterzogen.
Auch bei ausländischen Finanzverwaltungen stehen Verrechnungspreise vermehrt im Fokus und so haben die meisten Länder inzwischen Regelungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen implementiert und auch bei Betriebsprüfungen im Ausland stehen Verrechnungspreisthemen verstärkt im Mittelpunkt.
"Verrechnungspreise bilden zunehmend den Schwerpunkt von Betriebsprüfungen und stellen somit einen bedeutenden Risikofaktor dar. Wir helfen Ihnen dabei diese Risiken zu vermeiden."
Um diese Nachteile zu vermeiden, sollten Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen mit verbundenen Unternehmen grenzüberschreitend austauschen, sicherstellen, dass diese angemessen bepreist und notwendige Dokumentationen erstellt werden.
Weiterhin sollte auch bestenfalls bereits vor der tatsächlichen grenzüberschreitenden Verrechnung eine solide und prüfungssichere Verrechnungspreisstrategie gewählt und implementiert werden. Auch hierbei sind wir gerne behilflich und diskutieren gerne verschiedene Szenarien mit Ihnen.
Wir als langjährige Experten im internationalen Steuerrecht unterstützen Sie gerne dabei. Hierbei endet unsere Unterstützung nicht an den Grenzen Deutschlands, was insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise unerlässlich ist. Grenzüberschreitende Sachverhalte müssen aus den Blinkwinkeln aller beteiligten Jurisdiktionen betrachtet und bewertet werden, um negative Folgen für die gesamte Unternehmensgruppe abzuwenden. Unser multilinguales Team unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Anliegen auch im Ausland mit Unterstützung ausländischer Experten zu lösen.
Als Gründungsmitglied des internationalen Netzwerks XLNC verfügen wir über bewährte Kontakte zu erfahrenen Beratern in nahezu allen Ländern.
Unsere erfahrenen Experten unterstützen Sie bei Ihren in- und ausländischen Verrechnungspreis- und Dokumentationspflichten umfassend und kompetent. Hierbei analysieren wir die Ist-Situation und entwickeln auf dieser Grundlage die passenden Handlungsempfehlungen, um ein solides Verrechnungspreissystem und die entsprechend notwendige Dokumentation zu etablieren.
Unser Leistungsspektrum im Bereich der Verrechnungspreise ist vielschichtig und kann den jeweiligen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst werden.
Wir unterstützen seit Jahren Berufskollegen in Spezialfragen des Internationalen Steuerrechts und anderen Steuerrechtsgebieten. Hierbei steht der Schutz des Mandats im Zentrum unserer Beratungsleistung.
Hierbei werden wir für Sie bzw. für Ihre Mandanten in speziellen und von Ihnen vorab definierten Einzelfällen oder Projekten tätig. Ihnen und Ihren Mandanten bleibt es dabei überlassen, ob Sie deren Daten uns gegenüber offenlegen oder den Fall abstrakt von uns behandeln lassen wollen. Denn für uns hat die Vertraulichkeit und der Schutz Ihres Mandats oberste Priorität.
Unser Leistungsschwerpunkt im internationalen Steuerrecht fußt auf einer jahrelangen Erfahrung in der aktiven Beratung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen. Unsere mehrsprachigen Berater verfügen über ein außerordentliches und sich stetig erweiterndes Fachwissen und verfügen u.a. über die Qualifikation als Fachberater für internationales Steuerrecht und haben damit dokumentiert, dass diese auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Steuerberatung über besondere Expertise verfügen.
Zahlreiche Fachveröffentlichungen sind ferner Beleg für fachliche Ausrichtung unserer Kollegen und Kanzlei.
Unser Expertenteam ist multilingual und interkulturell aufgestellt. In zeitkritischen Projekten sprechen feste Ansprechpartner pragmatisch und termingetreu klare Empfehlungen und Risikobewertungen aus.
Ihr Mehrwert? Eine effiziente und erfolgreiche Beratung.